Information zur Heilmittelverordnung

Ihr Arzt verordnet Ihnen die Physiotherapie.

Bei dem Begriff "Physiotherapie" handelt es sich um einen Oberbegriff, der alle aktiven und passiven Therapieformen umfasst. 

Erst im weiteren Verlauf Ihrer Heilmittelverordnung, wird durch eine Abkürzung ersichtlich, welche Therapieform Ihr Arzt für Sie vorgesehen hat. Die Abkürzung finden Sie unter dem Punkt C, auf der unten abgebildeten Heilmittelverordnung.

Die Erläuterungen der Abkürzungen, sowie weitere Leistungsbeschreibungen unseres Physioteams, finden Sie oben auf der Seite, im Untermenü des Reiters Patienteninformation.  


Eine Kommunikation/Information über Ihren Therapieverlauf, kann Ihr Arzt über das

Anfordern eines Therapieberichtes erhalten. Jeder unserer Therapeuten verfügt über ein digitales Endgerät (Tablet), welche verschlüsselt miteinander vernetzt sind.

Dies erleichtert nicht nur die Kommunikation untereinander. Es sichert Ihrem Arzt eine professionelle, lückenlose Befundung und Dokumentation Ihrer Therapieerfolge.  



 

















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Wissenswertes über Ihre Heilmittelverordnung.

A - Wie viele andere Heilmittel auch, unterliegt die Physiotherapie der Zuzahlungspflicht und der Praxisgebühr für alle über dem 18 Lebensjahr.
Eine Befreiung durch Ihre Krankenkasse ist bei Erreichen einer jährlichen Belastungsobergrenze, unter bestimmten Umständen möglich. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Qualitätsmanagement wenden. Team


B - Hier finden Sie das Ausstellungsdatum Ihrer Verordnung. Sie haben 28 Tage Zeit die Therapie zu beginnen, andernfalls verfällt die Verordnung. Für eine rechtzeitige Terminvergabe wenden Sie sich am besten direkt nach Erhalt an unsere Rezeption. 

Frau Brand


C - Hier finden Sie die Abkürzung der Therapieform, die Ihr Arzt für Sie vorgesehen hat. Erläuterungen der häufigsten Abkürzungen und weitere Beschreibungen unserer Leistungen finden Sie oben auf der Seite, im Untermenü der Patienteninformation. Beginnend mit der Abkürzung KG für Krankengymnastik.


D - Die Anzahl der Behandlungen. Eine Verordnung mit 6 Behandlungseinheiten muss innerhalb von 3 Monaten abgegolten sein, andernfalls verliert sie Ihre Gültigkeit. Unter F finden Sie die Anzahl von Terminen die wöchentlich vereinbart werden können. Bezogen auf das Musterbeispiel, könnten Sie zwei oder einen Termin/e in der Woche vereinbaren. Ihre Verordnung wäre somit in drei bzw. sechs Wochen abgegolten. Bei noch nicht ausreichendem Therapieerfolg kann/sollte eine Folgeverordnung mit dem Arzt besprochen werden. 


E - Bei bestehender krankheitsbedingter Immobilität, kann die Therapie in Form von Hausbesuchen stattfinden. Dieses bestätigt uns Ihr Arzt mit der jeweiligen Kennzeichnung. 

 




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